ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

§ 1 Allgemeine Vertragsbedingungen
1. Die sellysolutions Servicegesellschaft mbH mit Sitz in Berlin (nachfolgend selly genannt) handelt im Allgemeinen ausschließlich nach diesen Geschäftsbedingungen.
2. Ergänzend zu den diesen Geschäftsbedingungen erlaubt selly die Nutzung der Produkte, der Software, der Dienstleistungen und der Webseiten von selly (hier zusammenfassend als „Services“ bezeichnet) durch die Bestimmungen der „Servicebedingungen“. (https://hersteller.selly.biz/servicebedingungen/). Für bestimmte Services gelten spezifische auf den Service ausgerichtete „Zusatzbedingungen“.
3. Zusammenfassend werden diese Regelungen „Allgemeine Geschäftsbedingungen“ genannt.
4. Kundenindividuelle Software ist insbesondere dadurch gekennzeichnet, dass sie (a) auf der Hardware des Bestellers installiert und betrieben wird oder (b) im Rahmen einer Projektvereinbarung auf speziellen Wunsch des Bestellers hergestellt und betrieben wird. Für kundenindividuelle Software können gesonderte Nutzungsbestimmungen schriftlich vereinbart werden.
5. Bei Widersprüchen zwischen den Inhalten der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und den selly Servicebedingungen gelten die Regelungen der selly Servicebedingungen.

§ 2 Zahlungspflichten, Verzugsfolgen
1. Zahlungen haben innerhalb von 10 Tagen nach Ausstellung der Rechnung rein netto ohne Abzüge zu erfolgen. Skontoabzüge werden nicht akzeptiert. Im Falle des Verzugs ist sellysolutions berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 10% über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß § 247 BGB zu berechnen. Bei Zahlungsverzug ist sellysolutions auch berechtigt, den Anschluss und Zugänge zu Teilen der zur Verfügung gestellten Netzinfrastruktur sofort zu sperren.
2. Sind zur Herstellung der Betriebsbereitschaft der Hard- und Software Kosten für Installation, Montage und Einrichtungen erforderlich, so bestimmen sich diese nach der jeweils mit sellysolutions vereinbarten Vergütung. Sie werden gesondert in Rechnung gestellt.
3. Sämtliche Unterstützungsleistungen, insbesondere Installation und Demonstration der Betriebsbereitschaft, Einweisung, Schulung oder Beratung, werden nach Aufwand vergütet. Die Stundensätze, Reise- und Nebenkosten richten sich nach der mit sellysolutions vereinbarten Vergütung.
4. Preiserhöhungen und Erhöhungen der gesetzlichen Mehrwertsteuer trägt der Besteller, wenn die Hard- und Software vereinbarungsgemäß später als zwei Monate nach Vertragsschluss geliefert werden. Das gleiche gilt, wenn die Lieferung aus Gründen, die der Besteller zu vertreten hat, später als zwei Monate nach Vertragsschluss erfolgt.

§ 3 Aufrechnung, Abtretung, und Zurückbehaltungsrecht
1. Der Besteller kann mit einer Gegenforderung nur aufrechnen, wenn diese von sellysolutions unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
2. Der Besteller kann ein Zurückbehaltungsrecht, das auf einem anderen Vertragsverhältnis mit sellysolutions beruht, nicht geltend machen.
3. selly behält sich das uneingeschränkte Recht zur Abtretung ihrer Forderungen an Dritte vor.
4. Die Abtretung der Rechte und/oder die Übertragung der Verpflichtungen des Kunden aus dem Kaufvertrag sind ohne schriftlich Zustimmung von selly nicht zulässig. Der Weiterverkauf von Lizenzrechten durch den Kunden an Dritte wird ausdrücklich ausgeschlossen.

§ 4 Gefahrenübergang bei Lieferanten
Die Gefahr des zufälligen Untergangs geht am Aufstellungstag auf den Besteller über. Im Fall der Versendung geht die Gefahr des zufälligen Untergangs mit der Übergabe an die Transportperson (Spediteur) auf den Besteller über.

§ 5 Haftung
1. selly ist für Inhalte, die der Besteller sellysolutions zur Verfügung stellt oder die sellysolutions auf ausdrücklichen Wunsch des Bestellers und entgegen eventuell geäußerter Bedenken bezüglich der rechtlichen Zulässigkeit erstellt, nicht verantwortlich. Der Besteller stellt sellysolutions von jeglicher Haftung gegenüber Dritten frei und verpflichtet sich, sellysolutions die Schäden zu ersetzen, die sellysolutions durch Inanspruchnahme durch einen Dritten wegen der möglichen Rechtsverletzung entstehen.
2. Schadenersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsschluss, positiver Vertragsverletzung sowie unerlaubter Handlung gegen sellysolutions und ihre Erfüllungs-/Verrichtungsgehilfen sind ausgeschlossen, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor. Fällt sellysolutions nur leichte Fahrlässigkeit zur Last, ist die Haftung für mittelbare bzw. Folgeschäden, beispielsweise entgangenen Gewinn, ausgeschlossen.
3. Die Haftung für Personenschäden sowie nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
4. Eigenschaften gelten gegenüber dem Besteller lediglich dann als zugesichert, wenn dies ausdrücklich im Vertrag schriftlich vereinbart wurde.
5. Fällt sellysolutions nur leichte Fahrlässigkeit zur Last, ist die Haftung für mittelbare bzw. Folgeschäden, beispielsweise entgangenen Gewinn, ausgeschlossen. Das gilt nicht bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften. Die Benutzerdokumentation stellt keine zugesicherten Eigenschaften dar.
6. Die Haftung für Datenverlust wird auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und Gefahren entsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre. Als Mindeststandard gilt eine tägliche Sicherung. Zusätzlich ist vom Besteller vor jeder Pflegeleistung durch sellysolutions eine zusätzliche, zeitnahe und vollständige Datensicherung vorzunehmen. Der Besteller trägt das Risiko der erforderlichen Datensicherung. sellysolutions haftet nicht für mittelbare Schäden und Folgeschäden, entgangenen Gewinn und ausgebliebene Einsparungen.
7. Die Verantwortung für die Auswahl der Hard- und Software und der mit diesen beabsichtigten Ergebnissen trägt der Besteller.

§ 6 Anwendbares Recht
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

§ 7 Gerichtsstandvereinbarung
Ausschließlicher Gerichtsstand ist, wenn der Besteller Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtliches Sondervermögen ist, für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis der Sitz von sellysolutions. sellysolutions ist jedoch auch berechtigt, am Hauptsitz des Bestellers zu klagen.

§ 8 Teilunwirksamkeit und Salvatoresche Klausel
1. Wenn eine der Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam ist oder wird, berührt das nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.
2. Unwirksame Bestimmungen werden durch solche wirksamen Regelungen ersetzt, die dem angestrebten wirtschaftlichen Zweck der Bestimmung möglichst nahe kommen.

sellysolutions Stand: Juni 2015