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Produktdaten - Zusatzstoffe

Kenntlichmachung bei loser Abgabe

Bei der losen Abgabe von Lebensmitteln - insbesondere auch Speisen und Getränken im Gastronomiebereich - gelten die Kenntlichmachungsbestimmungen des § 9 Zusatzstoff- zulassungsverordnung (ZZulV).

Unterscheiden Sie zunächst, ob für Ihr Produkt eine Pflicht zur Kenntlichmachung bei loser Abgabe besteht oder nicht (s. obere Markierung). Im Zweifelsfall aktivieren Sie keines der beiden Kästchen.

In der unteren Tabelle werden Ihnen die Zusatzstoffe vorgeblendet, die systemweit zur Verfügung stehen und die Sie bereits in den Stammdaten vorgepflegt haben.

Nach dem Speichern erfolgt die Auflistung in folgender Reihenfolge:

  • markierte individuelle Kenntlichmachung,
  • markierte systemweite Kenntlichmachung,
  • alle anderen zusätzlichen Angaben in der gewählten Reihenfolge,
  • alle anderen allgemeinen Angaben der systemweiten Kenntlichmachung in alphabethischer Reihenfolge.

 

Sollte die Liste nicht alle Zusatzstoffe enthalten, die Sie benötigen, können Sie diese ergänzen. Das Fenster zum Bearbeiten der Zusatzstoffe öffnen Sie über den Schaltknopf (s. untere Markierung) und wechseln in die Stammdatenebene.

Die Schaltknöpfe (alle Einträge markieren und Markierung aller Einträge löschen) im oberen Bild, unterstützen Sie bei umfangreichen Änderungen.

Sie ergänzen, wie im Kapitel Stammdatenpflege-Kenntlichmachung beschrieben, die Liste der Zusatzstoffe für lose Abgabe und kehren mittels Schaltfläche [zurück >>] in den Dialog Zusatzstoffe/Zutaten zurück.

Anschließend markieren Sie den/die neu erfassten Zusatzstoff/e.

 

s. a.
Produktdaten → Überblick
Produktdaten → Zutaten/Zusatzstoffe
Stammdatenpflege → Kenntlichmachung