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| Entsprechend der am 26. November
2007 in Kraft getretene EU - Richtlinie 2007/68/EG
(Überarbeitung von 2003/89/EG) über die
Etikettierung verpackter Lebensmittel besteht
Deklarationspflicht für alle Erzeugnisse, die unter
Verwendung der in der Liste aufgeführten
Lebensmittel hergestellt wurden oder im Endprodukt -
unabhängig von der Form - enthalten sind. Das gilt
auch, wenn sie nur als Trägerstoff oder als
Lösungsmittel eingesetzt werden. |
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| Die europäische
Kennzeichnungsrichtlinie konzentriert sich auf die
14 häufigsten Verursacher von Lebensmittelallergien: |
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glutenhaltiges Getreide (Weizen,
Roggen, Gerste, Hafer, Dinkel, Kamut oder deren
Hybridstämme) und daraus gewonnene Erzeugnisse |
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Krebstiere und Krebserzeugnisse |
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Eier und -erzeugnisse |
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Fisch und -erzeugnisse |
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Erdnüsse und Erdnusserzeugnisse |
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Sojabohnen und daraus gewonnene Erzeugnisse |
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Milch und -erzeugnisse (einschließlich Laktose) |
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Schalenfrüchte, d.h. Mandeln, Pistazien, Hasel-,
Wal-, Kaschu-, Pekan-, Para-, Makadamia- und
Queenslandnüsse und daraus gewonnene Erzeugnisse |
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Sellerie und -erzeugnisse |
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Senf und -erzeugnisse |
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Sesamsamen und -erzeugnisse |
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Schwefeldioxid und Sulfite (Konzentration mehr
als 10mg/kg oder 10mg/l), ausgedrückt als SO2 |
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Lupinen und daraus gewonnene |
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Erzeugnisse Weichtiere und daraus gewonnene
Erzeugnisse |
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| Quelle:
www.ernaehrung.de/tipps/nahrungsmittelallergien/allergie12.php#Allergenkennzeichnung |
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| Zusätzlich zu dieser EU-Richtlinie
können Hersteller die Allergenkennzeichnung auch
gemäß der ALBA-Liste vornehmen. Die ALBA-Liste
umfasst 24 Substanzen, die Allergien oder
Überempfindlichkeiten auslösen können. Die
ALBA-Liste ist heute Teil der
Lebensmittel-Datenbank (LEDA) und Hersteller von
Lebensmitteln können dort freiwillig
Allergeninformationen hinterlegen. |
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| Ab sofort steht in der
Produktdatenbank PRiNS die
ALBA-Liste in der Fassung
2009 zur Verfügung. |
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