Entsprechend der am 26. November 2007 in Kraft
getretene EU - Richtlinie 2007/68/EG (Überarbeitung von
2003/89/EG) über die Etikettierung verpackter Lebensmittel
besteht Deklarationspflicht für alle Erzeugnisse, die unter
Verwendung der in der Liste aufgeführten Lebensmittel
hergestellt wurden oder im Endprodukt - unabhängig von der Form - enthalten sind. Das gilt auch, wenn sie nur als Trägerstoff oder als Lösungsmittel eingesetzt werden.
Die europäische Kennzeichnungsrichtlinie konzentriert sich auf die 14 häufigsten Verursacher von Lebensmittelallergien:
Quelle: www.ernaehrung.de/tipps/nahrungsmittelallergien/allergie12.php#Allergenkennzeichnung
Zusätzlich zu dieser EU-Richtlinie können Hersteller die Allergenkennzeichnung auch gemäß der ALBA-Liste vornehmen. Die ALBA-Liste umfasst 24 Substanzen, die Allergien oder Überempfindlichkeiten auslösen können. Die ALBA-Liste ist heute Teil der Lebensmittel-Datenbank (LEDA) und Hersteller von Lebensmitteln können dort freiwillig Allergeninformationen hinterlegen.
Ab sofort steht in der Produktdatenbank PRiNS die ALBA-Liste in der Fassung 2009 zur Verfügung.