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PRiNS Produktdatenbank - Allergenkennzeichnung / 16.09.2011

Update: Allergene Zutaten (lt.Rezeptur) gemäß ALBA Liste 2009

 

Entsprechend der am 26. November 2007 in Kraft getretene EU - Richtlinie 2007/68/EG (Überarbeitung von 2003/89/EG) über die Etikettierung verpackter Lebensmittel besteht Deklarationspflicht für alle Erzeugnisse, die unter Verwendung der in der Liste aufgeführten Lebensmittel hergestellt wurden oder im Endprodukt - unabhängig von der Form - enthalten sind. Das gilt auch, wenn sie nur als Trägerstoff oder als Lösungsmittel eingesetzt werden.
Die europäische Kennzeichnungsrichtlinie konzentriert sich auf die 14 häufigsten Verursacher von Lebensmittelallergien:

  • glutenhaltiges Getreide (Weizen, Roggen, Gerste, Hafer, Dinkel, Kamut oder deren Hybridstämme) und daraus gewonnene Erzeugnisse
  • Krebstiere und Krebserzeugnisse
  • Eier und -erzeugnisse
  • Fisch und -erzeugnisse
  • Erdnüsse und Erdnusserzeugnisse
  • Sojabohnen und daraus gewonnene Erzeugnisse
  • Milch und -erzeugnisse (einschließlich Laktose)
  • Schalenfrüchte, d.h. Mandeln, Pistazien, Hasel-, Wal-, Kaschu-, Pekan-, Para-, Makadamia- und Queenslandnüsse und daraus gewonnene Erzeugnisse
  • Sellerie und -erzeugnisse
  • Senf und -erzeugnisse
  • Sesamsamen und -erzeugnisse Schwefeldioxid und Sulfite (Konzentration mehr als 10mg/kg oder 10mg/l), ausgedrückt als SO2
  • Lupinen und daraus gewonnene Erzeugnisse
  • Weichtiere und daraus gewonnene Erzeugnisse

Quelle: www.ernaehrung.de/tipps/nahrungsmittelallergien/allergie12.php#Allergenkennzeichnung

Zusätzlich zu dieser EU-Richtlinie können Hersteller die Allergenkennzeichnung auch gemäß der ALBA-Liste vornehmen. Die ALBA-Liste umfasst 24 Substanzen, die Allergien oder Überempfindlichkeiten auslösen können. Die ALBA-Liste ist heute Teil der Lebensmittel-Datenbank (LEDA) und Hersteller von Lebensmitteln können dort freiwillig Allergeninformationen hinterlegen.

Ab sofort steht in der Produktdatenbank PRiNS die ALBA-Liste in der Fassung 2009 zur Verfügung.

 

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