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* Erwerben Sie für das Folgejahr kein Jahresabo, stehen
Ihnen ab dem 01.01. (des Folgejahres) die bereits erfassten
Rezepte weiterhin zur Verfügung. Eine Aufnahme von neuen
Rezepten ist dann allerdings nicht mehr möglich. |
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Gemäß § 33 BDSG und §3 TDDSG wird hiermit darauf hingewiesen, dass die Daten aus diesem
Formular in maschinenlesbarer Form gespeichert und im Rahmen des vorbezeichneten Zweckes den mit dessen Erfüllung
betrauten Mitarbeitern unseres Unternehmens zugänglich gemacht werden. |