Lizenzbedingungen  
Das Leibniz-Rechenzentrum bietet die Möglichkeit, zahlreiche Software-Produkte zu günstigen Konditionen über das Leibniz-Rechenzentrum zu beziehen.
Es handelt sich dabei üblicherweise um Vollprodukte, wie sie auch im Fachhandel zu beziehen sind. Die günstigen Konditionen gehen also nicht mit Funktionseinschränkungen einher. Allerdings ist die Nutzung der Software an die nachfolgenden Lizenzbedingungen gebunden:
Die Nutzung der über das Leibniz-Rechenzentrum erhältlichen Software setzt den ordnungsgemäßen Bezug einer entsprechenden Anzahl von Lizenzen voraus.

Es werden die beim Leibniz-Rechenzentrum bezogenen Lizenzen übernommen. Übernehmender bzw. Endlizenznehmer ist stets die beziehende Einrichtung (Lehrstuhl, Institut, o.ä.), es sei denn, die Übernahme von Lizenzen durch Privatpersonen ist durch den Lizenzgeber der jeweiligen Software zugelassen und wird beim Bezug entsprechend kenntlich gemacht.

Die aus einem Bezug von Software erwachsenden Kosten trägt der Endlizenznehmer (z.B. Lizenzgebühren, Materialkosten, Versandkosten).

Handelt es sich bei der Übernahme von Lizenzen um einen Lizenzerwerb, wird der Endlizenznehmer Eigentümer der übernommenen Lizenzen, allerdings erst nach vollständiger Bezahlung aller Kosten. Handelt es sich bei der Übernahme von Lizenzen um eine befristete Überlassung von Lizenzen, wird der Endlizenznehmer nicht Eigentümer der übernommenen Lizenzen, sondern darf die Software nur für den jeweils spezifizierten Überlassungszeitraum nutzen. Nach Ablauf dieses Zeitraums ist er verpflichtet, auch ohne vorherige Aufforderung durch das Leibniz-Rechenzentrum sämtliche Kopien der Software zu vernichten und die Nutzung der Software einzustellen.

Die vom Leibniz-Rechenzentrum veröffentlichten Preislisten dienen der Information der Benutzer. Die darin aufgeführten Preise gelten vorbehaltlich Preisänderungen und Irrtum.

Das Leibniz-Rechenzentrum kann zur Abwicklung der beim Lizenzbezug anfallenden Aufgaben (z.B. Versand von Datenträgern oder Dokumentation, Rechnungsstellung) Dritte einschalten und mit der Durchführung dieser Aufgaben betrauen.
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