Das Leibniz-Rechenzentrum bietet die
Möglichkeit, zahlreiche Software-Produkte zu günstigen Konditionen über
das Leibniz-Rechenzentrum zu beziehen.
Es handelt sich dabei üblicherweise um Vollprodukte, wie sie auch im
Fachhandel zu beziehen sind. Die günstigen Konditionen gehen also nicht
mit Funktionseinschränkungen einher. Allerdings ist die Nutzung der
Software an die nachfolgenden Lizenzbedingungen gebunden:
Die Nutzung der über das Leibniz-Rechenzentrum erhältlichen Software
setzt den ordnungsgemäßen Bezug einer entsprechenden Anzahl von Lizenzen
voraus.
Es werden die beim Leibniz-Rechenzentrum
bezogenen Lizenzen übernommen. Übernehmender bzw. Endlizenznehmer ist
stets die beziehende Einrichtung (Lehrstuhl, Institut, o.ä.), es sei
denn, die Übernahme von Lizenzen durch Privatpersonen ist durch den
Lizenzgeber der jeweiligen Software zugelassen und wird beim Bezug
entsprechend kenntlich gemacht.
Die aus einem Bezug von Software erwachsenden Kosten trägt der Endlizenznehmer (z.B. Lizenzgebühren,
Materialkosten, Versandkosten).
Handelt es sich bei der Übernahme von
Lizenzen um einen Lizenzerwerb, wird der Endlizenznehmer Eigentümer der
übernommenen Lizenzen, allerdings erst nach vollständiger Bezahlung
aller Kosten. Handelt es sich bei der Übernahme von Lizenzen um eine
befristete Überlassung von Lizenzen, wird der Endlizenznehmer nicht
Eigentümer der übernommenen Lizenzen, sondern darf die Software nur für
den jeweils spezifizierten Überlassungszeitraum nutzen. Nach Ablauf
dieses Zeitraums ist er verpflichtet, auch ohne vorherige Aufforderung
durch das Leibniz-Rechenzentrum sämtliche Kopien der Software zu
vernichten und die Nutzung der Software einzustellen.
Die vom Leibniz-Rechenzentrum
veröffentlichten Preislisten dienen der Information der Benutzer. Die
darin aufgeführten Preise gelten vorbehaltlich Preisänderungen und
Irrtum.
Das Leibniz-Rechenzentrum kann zur
Abwicklung der beim Lizenzbezug anfallenden Aufgaben (z.B. Versand von
Datenträgern oder Dokumentation, Rechnungsstellung) Dritte einschalten
und mit der Durchführung dieser Aufgaben betrauen. |