| § 4 Gefahrenübergang bei Lieferanten |
| Die Gefahr des zufälligen Untergangs geht am
Aufstellungstag auf den Besteller über. Im Fall der Versendung
geht die Gefahr des zufälligen Untergangs mit der Übergabe an
die Transportperson (Spediteur) auf den Besteller über. |
| § 5 Haftung |
| 1. selly ist für Inhalte, die der Besteller
sellysolutions zur Verfügung stellt oder die sellysolutions
auf ausdrücklichen Wunsch des Be- stellers und entgegen
eventuell geäußerter Bedenken bezüglich der rechtlichen
Zulässigkeit erstellt, nicht verantwortlich. Der Bestel- ler
stellt sellysolutions von jeglicher Haftung gegenüber
Dritten frei und verpflichtet sich, sellysolutions die
Schäden zu ersetzen, die sellysolutions durch
Inanspruchnahme durch einen Dritten wegen der möglichen Rechtsverletzung entstehen. |
| 2. Schadenersatzansprüche aus Verschulden bei
Vertragsschluss, positiver Vertragsverletzung sowie
unerlaubter Handlung gegen sellysolutions und ihre
Erfüllungs-/Verrichtungsgehilfen sind ausgeschlossen, es sei
denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor. Fällt
sellysolutions nur leichte Fahrlässigkeit zur Last, ist die
Haftung für mittelbare bzw. Folgeschäden, beispielsweise entgan- genen Gewinn, ausgeschlossen. |
| 3. Die Haftung für Personenschäden sowie nach dem
Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. |
| 4. Eigenschaften gelten gegenüber dem Besteller
lediglich dann als zugesichert, wenn dies ausdrücklich im
Vertrag schriftlich verein- bart wurde. |
| 5. Fällt sellysolutions nur leichte Fahrlässigkeit zur
Last, ist die Haftung für mittelbare bzw. Folgeschäden,
beispielsweise entgangenen Gewinn, ausgeschlossen. Das gilt
nicht bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und bei
Fehlen zugesicherter Eigenschaften. Die Benutzerdokumentation stellt keine zugesicherten
Eigenschaften dar. |
| 6. Die Haftung für Datenverlust wird auf den typischen
Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger
und Gefahren entsprechender Anfertigung von Sicherungskopien
eingetreten wäre. Als Mindeststandard gilt eine tägliche Sicherung.
Zusätzlich ist vom Besteller vor jeder Pflegeleistung durch
sellysolutions eine zusätzliche, zeitnahe und vollständige
Datensicherung vorzunehmen. Der Besteller trägt das Risiko der erforderlichen
Datensicherung. sellysolutions haftet nicht für mittelbare
Schäden und Folgeschä- den, entgangenen Gewinn und
ausgebliebene Einsparungen. |
| 7. Die Verantwortung für die Auswahl der Hard- und
Software und der mit diesen beabsichtigten Ergebnissen trägt
der Besteller. |
| § 6 Anwendbares Recht |
| Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. |
| § 7 Gerichtsstandvereinbarung |
| Ausschließlicher Gerichtsstand ist, wenn der Besteller
Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen
Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, für
alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis der Sitz
von sellysolutions. sellysolutions ist je- doch auch
berechtigt, am Hauptsitz des Bestellers zu klagen. |
| § 8 Teilunwirksamkeit und Salvatoresche Klausel |
| 1. Wenn eine der Bestimmungen dieser
Geschäftsbedingungen unwirksam ist oder wird, berührt das
nicht die Wirksamkeit der üb- rigen Bestimmungen. |
| 2. Unwirksame Bestimmungen werden durch solche wirksamen
Regelungen ersetzt, die dem angestrebten wirtschaftlichen
Zweck der Bestimmung möglichst nahe kommen. |
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| sellysolutions Stand: 1. Februar 2008 |