| § 1 Allgemeine Vertragsbedingungen |
| 1. Die sellysolutions Servicegesellschaft mbH mit Sitz in Berlin
(nachfolgend selly genannt) handelt im Allgemeinen ausschließlich nach diesen Geschäftsbedingungen. |
| 2. Ergänzend zu den diesen
Geschäftsbedingungen erlaubt selly die Nutzung der Produkte,
der Software, der Dienstleistungen und der Webseiten von
selly (hier zusammenfassend als „Services“ bezeichnet) durch
die Bestimmungen der „Servicebedingungen“.
(www.selly.biz/AGB/Servicebedingungen.htm). Für bestimmte
Services gelten spezifische auf den Service ausgerichtete
„Zusatzbe- dingungen“. |
| 3. Zusammenfassend werden diese
Regelungen „Allgemeine Geschäftsbedingungen“ genannt. |
| 4. Kundenindividuelle Software ist
insbesondere dadurch gekennzeichnet, dass sie (a) auf der
Hardware des Bestellers installiert und betrieben wird oder
(b) im Rahmen einer Projektvereinbarung auf speziellen
Wunsch des Bestellers hergestellt und betrieben wird. Für
kundenindividuelle Software können gesonderte
Nutzungsbestimmungen schriftlich vereinbart werden. |
| 5. Bei Widersprüchen zwischen den
Inhalten der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und den selly
Servicebedingungen gelten die Regelungen der selly
Servicebedingungen. |
| § 2 Zahlungspflichten, Verzugsfolgen |
| 1. Zahlungen
haben innerhalb von 10 Tagen nach Ausstellung der Rechnung
rein netto ohne Abzüge zu erfolgen. Skontoabzüge wer- den
nicht akzeptiert. Im Falle des Verzugs ist sellysolutions
berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 10% über dem
jeweiligen Basis- zinssatz gemäß § 247 BGB zu berechnen. Bei
Zahlungsverzug ist sellysolutions auch berechtigt, den
Anschluss und Zugänge zu Teilen der zur Verfügung gestellten
Netzinfrastruktur sofort zu sperren. |
| 2. Sind zur
Herstellung der Betriebsbereitschaft der Hard- und Software
Kosten für Installation, Montage und Einrichtungen
erforder- lich, so bestimmen sich diese nach der jeweils mit
sellysolutions vereinbarten Vergütung. Sie werden gesondert
in Rechnung gestellt. |
| 3. Sämtliche
Unterstützungsleistungen, insbesondere Installation und Demonstration der Betriebsbereitschaft, Einweisung,
Schulung oder Beratung, werden nach Aufwand vergütet. Die
Stundensätze, Reise- und Nebenkosten richten sich nach der
mit sellysolutions vereinbarten Vergütung. |
| 4.
Preiserhöhungen und Erhöhungen der gesetzlichen
Mehrwertsteuer trägt der Besteller, wenn die Hard- und
Software vereinba- rungsgemäß später als zwei Monate nach
Vertragsschluss geliefert werden. Das gleiche gilt, wenn die
Lieferung aus Gründen, die der Besteller zu vertreten hat,
später als zwei Monate nach Vertragsschluss erfolgt. |
| § 3 Aufrechnung, Abtretung,
und Zurückbehaltungsrecht |
| 1. Der
Besteller kann mit einer Gegenforderung nur aufrechnen, wenn
diese von sellysolutions unbestritten oder rechtskräftig
fest- gestellt ist. |
| 2. Der Besteller kann ein Zurückbehaltungsrecht, das auf einem
anderen Vertragsverhältnis mit sellysolutions beruht, nicht geltend machen. |
| 3. selly behält sich das uneingeschränkte Recht zur Abtretung ihrer
Forderungen an Dritte vor. |
| 4. Die Abtretung der Rechte und/oder die Übertragung der Verpflichtungen des Kunden aus
dem Kaufvertrag sind ohne schriftlich Zustimmung von selly nicht zulässig. Der Weiterverkauf von Lizenzrechten durch den Kunden an Dritte
wird ausdrücklich ausge- schlossen. |
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| sellysolutions Stand: 1. Mai 2012 |