| § 1 Allgemeine Vertragsbedingungen |
| 1. Die sellysolutions Servicegesellschaft mbH mit Sitz in Berlin
(nachfolgend selly genannt) handelt im Allgemeinen ausschließlich nach diesen Geschäftsbedingungen. |
| 2. Ergänzend
zu den diesen Geschäftsbedingungen erlaubt selly die Nutzung
der Produkte, der Software, der Dienstleistungen und der
Webseiten von selly (hier zusammenfassend als „Services“
bezeichnet) durch die Bestimmungen der „selly
Servicebedingungen“. |
| 3. Für
bestimmte Software gelten die „Zusatzbedingungen für
Software“. Diese Software ist insbesondere dadurch
gekennzeichnet, dass sie (a) ausschließlich auf der Hardware
des Bestellers installiert und betrieben wird oder (b) im
Rahmen einer Projektvereinbarung auf speziellen Wunsch des
Bestellers hergestellt wird. |
| 4. Zusammenfassend werden diese Regelungen „Allgemeine Geschäftsbedingungen“ genannt. |
| 5. Bei Widersprüchen zwischen den Inhalten der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und den selly Servicebedingungen
gelten die Regelungen der selly Servicebedingungen. |
| § 2 Zahlungspflichten, Verzugsfolgen |
| 1. Zahlungen
haben innerhalb von 10 Tagen nach Ausstellung der Rechnung
rein netto ohne Abzüge zu erfolgen. Skontoabzüge werden
nicht akzeptiert. Im Falle des Verzugs ist sellysolutions
berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 10% über dem
jeweiligen Basiszinssatz gemäß § 247 BGB zu berechnen. Bei
Zahlungsverzug ist sellysolutions auch berechtigt, den
Anschluss und Zugänge zu Teilen der zur Verfügung gestellten
Netzinfrastruktur sofort zu sperren. |
| 2. Sind zur
Herstellung der Betriebsbereitschaft der Hard- und Software
Kosten für Installation, Montage und Einrichtungen
erforderlich, so bestimmen sich diese nach der jeweils mit
sellysolutions vereinbarten Vergütung. Sie werden gesondert
in Rechnung gestellt. |
| 3. Sämtliche
Unterstützungsleistungen, insbesondere Installation und Demonstration der Betriebsbereitschaft, Einweisung,
Schulung oder Beratung, werden nach Aufwand vergütet. Die
Stundensätze, Reise- und Nebenkosten richten sich nach der
mit sellysolutions vereinbarten Vergütung. |
| 4.
Preiserhöhungen und Erhöhungen der gesetzlichen
Mehrwertsteuer trägt der Besteller, wenn die Hard- und
Software vereinbarungsgemäß später als zwei Monate nach
Vertragsschluss geliefert werden. Das gleiche gilt, wenn die
Lieferung aus Gründen, die der Besteller zu vertreten hat,
später als zwei Monate nach Vertragsschluss erfolgt. |
| § 3 Aufrechnung, Abtretung,
und Zurückbehaltungsrecht |
| 1. Der
Besteller kann mit einer Gegenforderung nur aufrechnen, wenn
diese von sellysolutions unbestritten oder rechtskräftig
festgestellt ist. |
| 2. Der Besteller kann ein Zurückbehaltungsrecht, das auf einem
anderen Vertragsverhältnis mit sellysolutions beruht, nicht geltend machen. |
| 3. selly behält sich das uneingeschränkte Recht zur Abtretung ihrer
Forderungen an Dritte vor. |
| 4. Die Abtretung der Rechte und/oder die Übertragung der Verpflichtungen des Kunden aus
dem Kaufvertrag sind ohne schriftlich Zustimmung von selly nicht zulässig. Der Weiterverkauf von Lizenzrechten durch den Kunden an Dritte
wird ausdrücklich ausgeschlossen. |
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| sellysolutions Stand: 1. Februar 2008 |